Das II. Vatikanische Konzil betont in seiner dogmatischen Konstitution „lumen gentium“ (Licht der Völker), das gemeinsame Priestertum aller Getauften und Gefirmten.
Dieses Priestertum aller Gläubigen unterscheidet sich vom besonderen Priestertum des Dienstes. Beide Formen des Priesteramtes haben Anteil am Priestertum Christi und sind somit aufeinander bezogen und einander zugeordnet.
Bereits in der Apostelgeschichte und den paulinischen Briefen an Timotheus, wird das dreistufige Dienst- und Weiheamt genannt: Bischof, Priester, Diakon.
Die Weihe wird durch Handauflegung und Weihegebet übertragen. Sie zeigt damit eine Verbindung zum Beginn des Christentums und zu Jesus Christus als ihr Haupt. Darüber hinaus zeigt sich eine Verbundenheit mit allen Orts- und Teilkirchen, die die Einheit der katholischen Kirche weltweit sichtbar werden lässt.